iSFP Förderung

Ein individueller Sanierungsfahrplan, kurz iSFP, schafft eine fundierte Grundlage für die energetische Sanierung Ihres Bestandsgebäudes. Er zeigt sinnvolle Maßnahmen, eine passende Reihenfolge und mögliche Förderwege auf. Mit einem geförderten iSFP können Sie zudem für bestimmte Einzelmaßnahmen einen zusätzlichen iSFP-Bonus erhalten.

Was wird beim iSFP gefördert?

Die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans ist Teil der Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude. Die Förderung bezieht sich auf die Energieberatung und den daraus erstellten Sanierungsfahrplan – nicht unmittelbar auf die spätere bauliche Umsetzung.

Nach den geltenden Förderbedingungen kann der Zuschuss für die Energieberatung bis zu 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars betragen. Der Zuschuss ist derzeit begrenzt auf:

  • 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser
  • 850 Euro für Wohngebäude mit mehr als zwei Wohneinheiten
  • zusätzlich bis zu 250 Euro für die Erläuterung des iSFP in einer Wohnungseigentümerversammlung

Förderprogramme und Konditionen können sich ändern. Deshalb sollte die Förderfähigkeit vor Beauftragung und Beginn der Energieberatung projektbezogen geprüft werden.

Der iSFP-Bonus bei der Sanierung

Der Sanierungsfahrplan kann nicht nur die nächsten Schritte strukturieren, sondern auch die Förderung späterer Einzelmaßnahmen verbessern. Werden förderfähige Maßnahmen aus einem zuvor geförderten iSFP umgesetzt, kann innerhalb der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) ein zusätzlicher iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten möglich sein.

Der Bonus betrifft typischerweise energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik oder der Heizungsoptimierung. Für den Austausch einer Heizungsanlage gilt der iSFP-Bonus nicht.

Zusätzlich kann sich bei Maßnahmen mit iSFP die Grenze der förderfähigen Ausgaben von 30.000 Euro auf bis zu 60.000 Euro je Wohneinheit erhöhen. Entscheidend sind dabei stets die zum Antragszeitpunkt geltenden Bedingungen des jeweiligen Förderprogramms.

Voraussetzungen für die iSFP Förderung

Für die Förderung der Energieberatung muss das Gebäude in Deutschland liegen und zum Zeitpunkt der Antragstellung in der Regel mindestens zehn Jahre alt sein. Der iSFP wird von einem qualifizierten Energieeffizienz-Experten erstellt.

Damit der iSFP-Bonus für eine spätere Einzelmaßnahme berücksichtigt werden kann, muss die Maßnahme im Sanierungsfahrplan enthalten sein. Außerdem muss die Förderung für die Umsetzung vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Als Beginn gelten regelmäßig bereits bindende Liefer- oder Leistungsverträge, soweit die Förderbedingungen keine abweichende Regelung vorsehen.

Ein iSFP kann für die Bonusnutzung bis zu 15 Jahre relevant sein. Ob eine konkrete Maßnahme förderfähig ist und welche technischen Mindestanforderungen gelten, ist vor der Umsetzung zu prüfen.

So läuft die Förderung ab

  1. Bestand aufnehmen und Ziele klären: Die energetische Ausgangssituation des Gebäudes sowie Ihre Sanierungsziele werden erfasst.
  2. Sanierungsfahrplan erstellen: Der iSFP ordnet geeignete Maßnahmen in sinnvolle Schritte ein und stellt Kosten, Einsparpotenziale sowie mögliche Förderansätze gegenüber.
  3. Förderung für die Energieberatung beantragen: Der Antrag für die BAFA-Förderung muss vor Beginn der Beratung gestellt werden. Eine Bevollmächtigung des Energieberaters ist möglich.
  4. Einzelmaßnahmen vorbereiten: Für die geplante Umsetzung werden technische Anforderungen, Kosten und Fördermöglichkeiten geprüft. Bei Wärmepumpen gehört dazu die Heizlastberechnung für die Wärmepumpe. Für die Budgetplanung bietet der Beitrag Kosten einer Heizlastberechnung eine nützliche Orientierung.
  5. Förderantrag vor Vorhabenbeginn stellen: Erst nach dem erforderlichen Antrag und unter Beachtung der Förderzusage beziehungsweise Förderbedingungen sollte die Maßnahme beauftragt werden.

Sanierungsfahrplan und Fördermittel aus einer Hand

Dr. Rein & Meyer erstellt individuelle Sanierungsfahrpläne für Bestandsgebäude und unterstützt im Rahmen eines Sanierungspakets bei Fördermittelberechnung, Fördermittelbeantragung und Sanierungsplanung. Einen Überblick über Unsere Leistungen in der Energieberatung finden Sie auf unserer Leistungsseite. Für förderfähige Einzelmaßnahmen sind zudem BAFA-Fachplanung und Baubegleitung möglich.

So erhalten Sie eine technische Grundlage für die Sanierungsentscheidung und eine strukturierte Begleitung bei den förderrelevanten Schritten. Gerade bei mehreren aufeinander aufbauenden Maßnahmen hilft ein abgestimmter Fahrplan dabei, Fördermöglichkeiten und bauliche Reihenfolge frühzeitig zu berücksichtigen.

Sie planen eine energetische Sanierung im Westerwald, Raum Rhein-Sieg, Koblenz oder den angrenzenden Regionen? Lassen Sie Fördermöglichkeiten individuell klären, ob ein iSFP für Ihr Gebäude und Ihr Vorhaben sinnvoll ist.

Häufige Fragen zur iSFP Förderung

Wird ein iSFP noch gefördert?

Ja, die Energieberatung für Wohngebäude einschließlich individuellem Sanierungsfahrplan kann über das BAFA gefördert werden. Maßgeblich sind die aktuellen Förderbedingungen zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Ist ein iSFP sinnvoll?

Ein iSFP ist besonders sinnvoll, wenn Sie Ihr Gebäude schrittweise energetisch verbessern möchten. Er verbindet die Bestandsanalyse mit einer aufeinander abgestimmten Maßnahmenfolge und kann bei passenden Einzelmaßnahmen einen Fördervorteil schaffen.

Wie viel kostet ein iSFP?

Die Kosten eines Energieberaters richten sich unter anderem nach Gebäudegröße, Unterlagenlage und Beratungsumfang. Antworten dazu finden Sie unter Was kostet ein Energieberater? Der BAFA-Zuschuss kann den Eigenanteil reduzieren. Für eine belastbare Kosteneinschätzung ist eine projektbezogene Anfrage sinnvoll.

Welche Voraussetzungen gelten für den iSFP-Bonus?

Die beantragte Einzelmaßnahme muss im geförderten Sanierungsfahrplan vorgesehen sein. Der Förderantrag für die Umsetzung ist vor Beginn der Maßnahme zu stellen, und die jeweils geltenden BEG-Anforderungen müssen eingehalten werden.

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