Steuerliche Förderung energetischer Sanierung
Bestimmte energetische Sanierungen können Sie über § 35c EStG steuerlich geltend machen. Für selbst genutzte Wohngebäude sind 20 % der förderfähigen Kosten möglich, verteilt auf drei Jahre, mit bis zu 40.000 Euro Steuerermäßigung je Objekt. Entscheidend sind jedoch die richtige Maßnahme, die Ausführung durch ein passendes Fachunternehmen, die Bescheinigung für das Finanzamt und die Abgrenzung zu BAFA- oder KfW-Förderungen.